Kostenübernahme: Wie geht das?

1. Gesetzlicher Anspruch: Dein gutes Recht auf Unterstützung

Viele Schwangere und frischgebackene Mütter wissen gar nicht, dass ihnen gesetzliche Hilfe zusteht. Sobald du deinen Haushalt wegen Schwangerschaftsbeschwerden (z.B. frühzeitige Wehen, verkürzter Muttermund etc.), nach der Entbindung (z.B. bei Erschöpfung, Baby-Blues-Depressionen oder nach einem Kaiserschnitt) oder aufgrund einer Erkrankung nicht allein führen kannst, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mütterpflegerin als Haushaltshilfe.

2. Paragrafen leicht erklärt: Wann zahlt die Kasse?

Die Kostenübernahme läuft über die gesetzlichen Krankenkassen und teilt sich meist in zwei Bereiche. Nach § 24h SGB V wird die Hilfe rund um die Entbindung beantragt – hier fällt für dich oft sogar die gesetzliche Zuzahlung komplett weg. Liegt eine reine Krankheit oder psychische Überlastung vor (auch vor der Geburt oder später im ersten Lebensjahr), greift § 38 SGB V.

3. Das wird gebraucht: Die Ärztliche Verordnung 

Der Schlüssel zur Kostenübernahme ist ein Attest oder eine Verordnung. Diese stellt dir entweder dein Frauenarzt, deine Frauenärztin / Hausarzt, Hausärztin oder deine Hebamme aus. Darauf wird einfach kurz begründet, warum du Unterstützung im Alltag brauchst (z.B. Schonung nach Kaiserschnitt, ausgeprägte Erschöpfung, Stillprobleme) und wie viele Stunden pro Tag sinnvoll sind. Diese ärztliche Verordnung wird mitsamt meines Angebots an deine Krankenkasse übermittelt. Sobald die Bewilligung da ist, kann es losgehen! 

4. Keine Angst vor dem Papierkram: Ich helfe beim Ausfüllen

Der bürokratische Weg zur Genehmigung mag im ersten Moment abschrecken, ist aber gar nicht so kompliziert. Du musst das Rad nicht neu erfinden: Ich helfe dir Schritt für Schritt beim Ausfüllen des Antrags für deine Krankenkasse. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos und ohne Stress für dich abläuft.